Kosten

Die Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses unterscheidet zwischen

  • einer reinen Beratungstätigkeit
  • der außergerichtlichen Tätigkeit
  • der gerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes.

Darüber hinaus kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Die Kosten für ein Beratungsgespräch richten sich nach Dauer und Umfang der Beratung. In der Regel berechne ich für ein Beratungsgespräch 40,00 € pro angefangene 20 min., maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer.

Sollte über die anwaltliche Beratung hinaus Schriftverkehr mit der Gegenseite aufgenommen werden müssen, eine Unterhaltsberechnung erforderlich sein oder die Korrespondenz mit einer Behörde geführt werden, richten sich die Gebühren dieser außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit nach dem sogenannten Geschäfts- oder Streitwert der Tätigkeit.

Ist eine gerichtliche Vertretung notwendig, können Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit sowie Gerichtskosten auf Sie zu kommen. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich ebenfalls nach dem Geschäftswert der Angelegenheit.

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen zur Betreibung des gerichtlichen Verfahrens Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.

Ob in Ihrem Fall die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe erforderlich ist, werde in einem Gespräch mit Ihnen erörtern und gegebenenfalls den Antrag für Sie bei Gericht stellen.

Welche Kosten im Falle meiner Beauftragung auf Sie zu kommen, ist immer auch Inhalt eines ersten Gesprächs mit Ihnen.