Onlinescheidung

Der Begriff der Onlinescheidung ist missverständlich, denn eine Scheidung im Online-Verfahren gibt es nicht. Stets ist mindestens ein Termin vor dem Familiengericht erforderlich, in dem die Scheidung (ganz analog) in Anwesenheit beider Eheleute ausgesprochen werden muss.

Dennoch ist es möglich, alle erforderlichen Formalitäten im Vorwege per e-mail oder telefonisch mit mir zu besprechen und in die Wege zu leiten. Ein persönliches Gespräch ist zur Einreichung eines Scheidungsantrages nicht zwingend erforderlich.

So ist auch die Vertretung eines nicht ortsansässigen Mandanten möglich, ohne dass weite Wege zurück gelegt werden müssen.

Sprechen Sie mich gerne telefonisch oder per e-mail an, wenn Sie Interesse an einer „Online-Scheidung“ haben.