Trennung und Scheidung

Ziel einer ersten Beratung ist es, Ihnen zunächst ein möglichst umfassendes Bild über Ihre rechtliche Position zu verschaffen. Ausgehend von dieser Basis entwickle ich mit Ihnen Strategien für das weitere Vorgehen und die Einleitung der nächsten Schritte unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Wünsche und der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung und Begleitung wird frühzeitig die richtige Weichenstellung vorgenommen. Dies trägt zum einen dazu bei, das Streitpotential zwischen den Partnern zu verringern und zum anderen hilft es, sich vor möglichen Vermögensnachteilen und Übervorteilungen des anderen Partners zu schützen.

Insbesondere gibt es schon während des Trennungsjahres die Möglichkeit, sich vor benachteiligenden Verfügungen des anderen Ehegatten zu schützen.

Auch werde ich mit Ihnen alle anderen wichtigen Fragen, die im Falle einer Trennung plötzlich von Bedeutung sind, erörtern. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Wer zahlt wem Unterhalt und wieviel?
  • Bei wem bleiben die Kinder und welche finanziellen Ansprüche haben sie?
  • Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder?
  • Wer bekommt die Wohnung/das Haus?
  • Was wird aus den ehelichen oder gemeinschaftlichen Schulden?
  • Was passiert mit den gemeinsamen Konten?
  • Was wird mit dem Hausrat? Wer bekommt das Auto?

Die Klärung all dieser Fragen muss nicht notwendigerweise in einem Rechtsstreit enden. Vielmehr können die in einer ersten Beratung gewonnenen Informationen in eine für beide Partner zufriedenstellende, konstruktive Einigung münden und dadurch weitergehende Konflikte und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Im Idealfall sollte über all diese Fragen eine schriftliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Eine solche Vereinbarung kann beim Notar beurkundet oder auch im Scheidungstermin protokolliert werden.

Scheidung

Ob und zu welchem Zeitpunkt die Scheidung eingereicht werden sollte, hängt von verschiedenen Umständen ab. In einem persönlichen Gespräch erörtere ich ausführlich mit Ihnen das Für und Wider einer möglichen Ehescheidung und stelle gegebenenfalls den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht.

Haben Sie bereits einen Scheidungsantrag Ihres Ehepartners erhalten, übernehme ich für Sie die gerichtliche Vertretung und stelle die erforderlichen Anträge.

Die Scheidung kann frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.

Haben die Eheleute sich über alle wesentlichen mit der Trennung und Scheidung verbundenen Fragen wie Unterhaltszahlungen, das Schicksal der Ehewohnung und die Auseinandersetzung ihrer Vermögenswerte geeinigt, ist die Scheidung in der Regel eine „reine Formsache“.

Es wird mit der Scheidung dann nur noch der Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.

Auch hierzu werde ich selbstverständlich umfassend beraten, insbesondere auch zu der Möglichkeit, den Versorgungsausgleich auszuschließen oder zu begrenzen.