Familienrecht

Das Familienrecht regelt nicht nur Eheschließung und Ehescheidung. Es umfasst auch alle anderen Bereiche, die mit dem Eingehen und der Beendigung von  Beziehungen verbunden sind.

Die wohl wichtigste Rolle nimmt dabei das Unterhaltsrecht ein. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es um Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten oder nicht miteinander verheirateten Eltern geht oder um die Unterhaltsansprüche von gemeinsamen Kindern, dem Kindesunterhalt.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Sorgerecht und das Umgangsrecht.

Das Sorgerecht regelt, welcher Elternteil die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind ausübt. Maßstab hierbei ist immer, was für das Wohl des Kindes am Besten ist. In der Regel behalten beide Elternteile auch nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge.

Mit Umgangsrecht ist das so genannte Besuchsrecht des Elternteils gemeint, der das Kind nicht überwiegend betreut. Jeder Elternteil hat grundsätzlich das Recht, Umgang mit seinem Kind zu pflegen, es also regelmäßig zu sehen. Dies gilt auch, wenn dieser Elternteil kein Sorgerecht für das Kind hat.

Aber auch alle vermögensrechtlichen Fragestellungen regelt das Familienrecht. Hierzu gehört der Zugewinnausgleich ebenso wie die Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie, der Ehewohnung und die Regulierung der gemeinsamen Schulden oder der Abschluss eines Ehevertrages.

Leben Sie in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es im Trennungsfall nicht selten ebenso anwaltlichen Beratungsbedarf, insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, Vermögenswerte geschaffen werden, eine Immobilie erworben oder Darlehen aufgenommen werden.

Bereits vor Eingehung einer Ehe sollten sich die Partner Gedanken darüber machen, ob der Abschluss eines Ehevertrages für sie in Betracht kommt. Dieser Gedanke ist verständlicherweise zu Beginn einer Ehe zunächst einmal befremdlich und unromantisch. Gleichwohl gibt es gute Gründe, jetzt bestimmte Dinge mit dem Partner vertraglich zu regeln, denn der Abschluss eines Ehevertrages ist mittlerweile nicht mehr nur für Menschen mit Vermögen oder Firmenbeteiligungen mit persönlicher Haftung von Bedeutung.

Die Verschärfung des Unterhaltsrechts führt im Falle des Scheiterns der Ehe gerade für die mit der Kindererziehung betrauten, nicht oder nur zum Teil erwerbstätigen Frauen, häufig schnell und unerwartet in die Sozialhilfe, da die Unterhaltsansprüche scharfen Befristungen und Begrenzungsmöglichkeiten unterliegen.

Um hier im Falle einer Trennung konfliktreiche Auseinandersetzungen und den möglichen Verlust von Ansprüchen zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, entsprechende vertragliche Absprachen zu treffen.

Auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft kann der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages – gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind – sinnvoll sein, denn diese Partnerschaften unterliegen nicht dem gleichen rechtlichen Schutz wie die Ehe. Insbesondere im Hinblick auf das Unterhaltsrecht und auch das Erbrecht gibt es für die nicht eheliche Lebensgemeinschaft keine gesetzlichen Regelungen, die diese Ansprüche sichern. Unterhalts-, Vermögens-  und Erbansprüche sollten daher vertraglich geregelt und damit abgesichert werden.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, wenn Sie Beratung und Unterstützung für die Klärung Ihrer familienrechtlichen Ansprüche benötigen.

Bereits ein erstes Beratungsgespräch verschafft Ihnen die nötige Klarheit, welche Schritte Sie ergreifen und welche Vorkehrungen getroffen werden müssen.