Onlinescheidung

Der Begriff der Onlinescheidung ist missverständlich, denn eine Scheidung im Online-Verfahren gibt es in Deutschland nicht. Stets ist mindestens ein Termin vor dem Familiengericht erforderlich, in dem die Eheleute persönlich vom Gericht im Gerichtssaal angehört werden müssen. Nur in speziellen Ausnahmefällen kann das Gericht von diesem Grundsatz abweichen und eine Anhörung per Bild- und Tonübertragung im Rahmen einer Videoanhörung durchführen.

Dennoch ist es möglich, alle erforderlichen Formalitäten im Vorwege per e-mail oder telefonisch mit mir zu besprechen und die Scheidung in die Wege zu leiten. Ein persönliches Gespräch ist zur Einreichung eines Scheidungsantrages nicht zwingend erforderlich.

So können Sie sich von mir auch vertreten lassen, wenn Sie nicht ortsansässig sind, ohne dass weite Wege zurückgelegt werden müssen.

Sprechen Sie mich gerne telefonisch oder per e-mail an, wenn Sie Interesse an einer „Online-Scheidung“ haben.